Fachbereiche

Fachgebiete Baugutachter und Bausachverständiger in München.

Fachgebiete Bausachverständiger und Baugutachter im Bereich Bautechnik in der Metropolregion München.

  • Bauberatung und Immobilienkaufberatung in Deutschland, Spanien, Schweiz, Frankreich, Italien, Monaco, Lichtenstein und Österreich.

Fachgebiete und Themenfelder


  • Bei immer komplexer werdenden Themenfelder im Bau- und Immobilienbereich ist es erforderlich, sich nicht an (meist sinnlosen) theoretischen Diskussionen zu beteiligen, sondern sich mit zielorientierten Lösungen zu beschäftigen, um schnelle und nachhaltige Ergebnisse zu erzielen bzw. annehmbare Kompromisse zu erreichen.
  • Als Immobiliengutachter und Hausgutachter sind wir bundes- und europaweit von unserem Standort für unsere Kunden tätig.

Bautechnische Beratungen für:


  • private Auftraggeber
  • Bauträger und Bauunternehmen
  • Projektentwickler und Architekturbüros
  • Anwaltskanzleien und Steuerberater
  • Hausverwaltungen und Vermögensverwaltungen
  • private- und industrielle Investoren
  • öffentliche Auftraggeber und Gerichte
Empfehlungen, Vorgehensweisen und Kompetenzbereiche unseres Bausachverständigenbüros in München, Deutschland, Spanien, Schweiz und Österreich. Andere Länder auf Anfrage!

Problemlösungen auch in schwierigen Fällen im Bau- und Immobilienbereich!

  • Empfehlungen, Vorgehensweisen und Kompetenzbereiche unseres Bausachverständigenbüros in Hallbergmoos (Flughafen München) für Deutschland, Spanien, Schweiz und Österreich. Andere Länder auf Anfrage!

Baugutachten

Privatgutachten werden auf Grundlage der Feststellungen vor Ort ausgearbeitet.


Wir erstellen Sachverständigengutachten z.B. über:

  • Bauschäden und Baumängel.
  • Schimmelpilz- und Wasserschäden.
  • Ist-Zustand von baulichen Anlagen.


Damit die Wirtschaftlichkeit gewahrt bleibt, sind teure Privatgutachten nur notwendig, wenn sich Gerichtsprozesse anbahnen bzw. anhängig sind.

Gutachterzweck


Privatgutachten zur nachfolgenden Verwendung z.B.:

  • Mangelbeseitigungsaufforderung (durch Verursacher).
  • Vorbereitung eines Rechtsstreites (sachkundiger Parteivortrag).
  • Beweissicherung (sachverständiger Zeugenbeweis).
  • Vorbereitung zu einer Instandsetzung (Sanierungsempfehlungen).

Schriftliche Stellungnahmen


Ob ein Gutachten schriftlich oder mündlich erfolgt, ist grundsätzlich eine Frage der Beauftragung und Verwendungszweck.

  • Die Schriftform ist immer dann notwendig, wenn z.B. ein Gutachten Dritten oder mehreren Parteien vorgelegt werden soll.
  • Die Feststellungen des Gutachters für spätere Verwendung z.B. Beweissicherung, Zustandsfeststellungen etc. dauerhaft dokumentiert werden soll.


In der Regel sind nur bedarfsabhängige Begehungsprotokolle / Mängellisten zum Beispiel bei baubegleitenden Qualitätskontrollen, Bauabnahmen, Gewährleistungsbegehungen, Schadensaufnahmen etc. erforderlich.

Mündliche Stellungnahmen


Ob ein Gutachten mündlich oder schriftlich erfolgt, ist grundsätzlich eine Frage der Beauftragung und Verwendungszweck.

  • Eine mündliche Beratung kann immer dann erfolgen, wenn nur ein Rat oder Beurteilung von einem unabhängigen Baugutachter eingeholt werden soll z.B. bei einer Immobilienkaufberatung, Bauabnahme, sowie Bauschäden am eigenen Objekt etc. 

Fachgebiete 1


Wir beurteilen Bauleistung und Objekte u.a. in nachfolgenden Fachbereichen auf Bauschäden, Baumängel und Sanierungsstau z.B.:

  • Mauer- und Betonarbeiten, Zimmerer- und Holzbauarbeiten, Dachdeckungs-, Dachabdichtungs- und Klempnerarbeiten, Putzarbeiten, Estricharbeiten, Bodenbeläge und Beschichtungen, Tischlerarbeiten, Trockenbauarbeiten, Fenster, Türen und Rollläden, Wärmedämmung / WDVS, Malerarbeiten, Rohinstallation, Heizung, Sanitär und Elektro, Metallbauarbeiten, sowie sonstige Handwerksleistungen.
  • Begutachtung von befestigten Außenanlagen. 
  • Probeentnahmen für die Bestimmungen von Schimmelpilzen, Bakterien, Salzbelastungen.

Fachgebiete 2


Wir beurteilen Bauleistung und Objekte u.a. in nachfolgenden Fachbereichen auf Bauschäden, Baumängel und Sanierungsstau z.B.:

  • Begutachtungen von Bauwerksrissen.
  • Betoninstandsetzung gemäß DAfStb-Richtlinie.
  • WU-Richtlinie - wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton.
  • Abdichtungen von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen.
    Abdichtung von befahrbaren Verkehrsflächen aus Beton.
  • Abdichtung von erdberührten Bauteilen.
  • Abdichtung von Innenräumen.
  • Luftdichte Gebäudehülle, Wärmeschutz und Wärmebrücken.
  • Dränung zum Schutz baulicher Anlagen.
  • Wasser- und Schimmelpilzschäden.

 Vorgehensweise


Gutachterleistungen erfolgen wie die im Auftrag bzw. vor Ort vereinbarten Aufgabenstellungen.

  • Die Erstbegutachtung erfolgt in der Regel in einer zerlegungs- und zerstörungsfreien Sichtprüfung bzw. Feuchtemessung, um die Schadenursache festzustellen bzw. weitere erforderliche Maßnahmen zu empfehlen.
  • Sofern bei der Beauftragung die Aufgabenstellung nicht eindeutig definiert war, entscheidet der Auftraggeber nach der Erstberatung, über eine mögliche Auftragserweiterung.
  • Soweit für die Ursachenermittlung erforderlich, sind schadensverursachende Bauteilöffnungen durch den Auftraggeber bzw. durch das vom Auftraggeber beauftragte Unternehmen durchzuführen.
  • Bei Aufgabenstellungen, die außerhalb meiner Fachgebiete liegen und für die Aufgabenerstellung erforderlich werden, sind gegebenenfalls weitere Sonderfachleute hinzuzuziehen. 

Unterlagen


Sofern vorhanden und für die Aufgabenstellung erforderlich, sind nachfolgende Unterlagen auf Anforderung zur Verfügung zu stellen:

  • Grundrisszeichnungen, Ansichten und Schnitt.
  • Statische Berechnungen.
  • Bauleistungsbeschreibung.
  • Exposee.
  • Wärmeschutznachweis (GEG / EnEV).
  • Bodengutachten.
  • Gutachten, Angebote, Rechnungen.
  • Schriftverkehr z.B. Mängelberichte, Kündigungen, Mangelbeseitigungsaufforderungen etc.
  • Anwaltschreiben.
  • Weitere Prüfgrundlagen auf Anforderung.

Bauberatung und Immobilienberatung in München, Deutschland, Spanien, Schweiz, Österreich und Europa.

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