Mangelhafte Ausführung der Entlüftungsleitung. Eine luftdichter Anschluss an der Dampfbremse ist nicht vorhanden.
Eine fachgerechte Abdichtung der bodentiefen Fenster konnte nicht festgestellt werden. Die Ausführung entspricht nicht die DIN 18531.
Ausgeführte Dampfbremse entspricht nicht den Anforderung der DIN 4108. Luftdichter Anschluss ist nicht vorhanden.
Feuchteschäden durch fehlende Querschnittsabdichtung und Abdichtung im Sockelbereich nach Sanierungsarbeiten.
Neben einer mangelhaften Abdichtung führte eine zu hohe Lastabtragung auf einer Elementwand in einer Tiefgarage zu einen Schaden von 750.000 €.