Baugutachter - Gewährleistung
Zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012 (EurasCert) für Schäden an Gebäuden.
Gewährleistungsmängel - Rechte und Beseitigung
Bausachverständiger für Gewährleistungsschäden in München.
- Gewährleistungsprüfung bei auftreten von Bauschäden und / oder vor Ablauf der Gewährleistungsfrist bei Wohn- und Gewerbeimmobilien.
Als Bausachverständiger und Baugutachter sind wir bundes- und europaweit von unserem Standort für unsere Kunden tätig.
Unterstützung bei Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen im Hochbau.
- Der Unternehmer muss alle auftretenden Mängel, die auf seine vertragswidrige Leistung zurückzuführen sind, auf seine Kosten beseitigen.
- Es ist zwingend abzuraten Ursachenermittlung (z.B. durch Bauteilöffnungen) durchzuführen und keinesfalls versucht werden, selbst die Mängel zu beseitigen.
- Mangelsymptome sollten unverzüglich angezeigt und klar und deutlich in Art und Lage beschrieben werden.
- Treten Mängel bzw. Bauschäden während der Gewährleistungsfrist auf, sind viele Details zu beachten um die Gewährleistungsansprüche durchzusetzen bzw. diese nicht zu verlieren.
Unverbindlich und kostenlose Angebotsanfragen!
- Durch unser umfassendes Know-how auf unseren Fachgebieten, sind wir für unsere langjährigen Geschäftspartner und Neukunden europaweit tätig. Lassen auch Sie sich von unserer Qualität und umfangreichen Leistungsspektrum überzeugen.

Bausachverständiger und Baugutachter für Gewährleistungsbegutachtungen in München und Europa.
Unsere Sachverständigenleistungen im Überblick.
Prüfungen auf Gewährleistungsmängel
Begutachtung aller sichtbaren Bauteile auf Bau- und Feuchtigkeitsschäden im Innen- und Außenbereich:
- Mauerwerk, Beton, Estrich
- Zimmer- und Holzbau, Treppen
- Dacheindeckung / Außenfassaden
- Betonwerkstein
- Putzarbeiten
- Fliesenarbeiten, Bodenbeläge und Trockenbau
- Fenster, Türen und Rollläden
- befestigte Außenflächen
Gewährleistungsbegehung
- Einarbeitung in die zur Verfügung gestellten Planungsunterlagen.
- Feststellung von Gewährleistungsmängel gemeinsam mit dem Auftraggeber vor Ort.
- Genaue Beschreibung der Mängelsymptome.
- Formal richtig verfasste und datierte Mängelrüge in schriftlicher Form mit Fotodokumentation.
- Angemessene Fristsetzung der Mängelbeseitigung.
- Aufnahme festgestellter Mängel durch den Auftraggeber.
Baugutachter und Bausachverständiger für Gewährleistungmängel in München.
Gewährleistungsprüfung bei Baumängel und Bauschäden nach der Bauabnahme in München.
Alle Rechte vorbehalten - Bausachverständigenbüro - www.sfsag.de/gewährleistungsverfolgung © 2025