Bauexperte Traunreut.
Hans-Jörg Beifuß zertifizierter Bausachverständiger und Baugutachter gemäß DIN EN ISO/IEC 17024:2012 (Eurascert) für Schäden an Gebäuden.
Als Bausachverständiger und Baugutachter sind wir in Traunreut, sowie bundes- und europaweit vom Standort 85399 Hallbergmoos (Flughafen München) für unsere Kunden tätig.
Bausachverständiger und Baugutachter in Traunreut.
In zahlreichen Fällen z.B. bei Bauschäden, mangelhafter Bauleistungen im Streitfall oder nur als prophylaktische Maßnahme kann die Einschaltung eines Bausachverständigen in Traunreut notwendig werden bzw. sinnvoll sein
Bei immer komplexer werdenden Themenfelder im Bau- und Immobilienbereich ist es erforderlich, sich nicht an (meist sinnlosen) theoretischen Diskussionen zu beteiligen, sondern sich mit zielorientierten Lösungen zu beschäftigen, um schnelle und nachhaltige Ergebnisse bzw. annehmbare Kompromisse zu erzielen.
Empfehlungen, Vorgehensweisen und Kompetenzbereiche des Bausachverständigenbüros Hans-Jörg Beifuß
Gutachtererstellung
Wir erstellen Sachverständigengutachten z.B. über:
- Bauschäden und Baumängel.
- Schimmelpilz- und Wasserschäden.
- Ist-Zustand von baulichen Anlagen.
Privatgutachten sind auf Grundlage der Feststellungen vor Ort, sowie die Verwertung der einschlägigen Fachliteratur und Normen überzeugend und fundiert auszuarbeiten.
Damit die Wirtschaftlichkeit gewahrt bleibt, sind teure Privatgutachten nur notwendig, wenn sich Gerichtsprozesse anbahnen bzw. anhängig sind.
Teilen Sie uns Ihr Anliegen mit, wir beraten Sie gerne.
Gutachterzweck
Gutachterzweck z.B. für:
- Mangelbeseitigungsaufforderung (durch Verursacher).
- Vorbereitung eines Rechtsstreites (sachkundiger Parteivortrag).
- Beweissicherung (sachverständiger Zeugenbeweis).
- Vorbereitung zu einer Instandsetzung (Sanierungsempfehlungen).
Schriftliche Stellungnahme
Ob ein Gutachten schriftlich oder mündlich erfolgt, ist grundsätzlich eine Frage der Beauftragung und Verwendungszweck.
- Die Schriftform ist immer dann notwendig, wenn z.B. ein Gutachten Dritten oder mehreren Parteien vorgelegt werden soll.
- Die Feststellungen des Gutachters für spätere Verwendung z.B. Beweissicherung, Zustandsfeststellungen etc. dauerhaft dokumentiert werden soll.
In der Regel sind nur bedarfsabhängige Begehungsprotokolle / Mängellisten zum Beispiel bei baubegleitenden Qualitätskontrollen, Bauabnahmen, Gewährleistungsbegehungen, Schadensaufnahmen etc. erforderlich.
Mündliche Stellungnahme
Ob ein Gutachten mündlich oder schriftlich erfolgt, ist grundsätzlich eine Frage der Beauftragung und Verwendungszweck.
- Eine mündliche Beratung kann immer dann erfolgen, wenn nur ein Rat oder Beurteilung von einem unabhängigen Baugutachter eingeholt werden soll z.B. bei einer Immobilienkaufberatung, Bauabnahme etc.
Fachgebiete 1
Wir beurteilen Bauleistung und Objekte u.a. in nachfolgenden Fachbereichen auf Bauschäden, Baumängel und Sanierungsstau z.B.:
- Mauer- und Betonarbeiten, Zimmerer- und Holzbauarbeiten, Dachdeckungs-, Dachabdichtungs- und Klempnerarbeiten, Putzarbeiten, Estricharbeiten, Bodenbeläge und Beschichtungen, Tischlerarbeiten, Trockenbauarbeiten, Fenster, Türen und Rollläden, Wärmedämmung / WDVS, Malerarbeiten, Rohinstallation, Heizung, Sanitär und Elektro, Metallbauarbeiten, sowie sonstige Handwerksleistungen.
Fachgebiete 2
Begutachtungen von Bauwerksrissen.
Probeentnahmen für die Bestimmungen von Schimmelpilzen, Bakterien, Salzbelastungen.
Betoninstandsetzung gemäß DAfStb-Richtlinie.
„Weiße Wanne“ WU-Richtlinie - wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton.
Abdichtungen von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen.
Abdichtung von befahrbaren Verkehrsflächen aus Beton.
Abdichtung von erdberührten Bauteilen.
Abdichtung von Innenräumen.
Luftdichte Gebäudehülle, Wärmeschutz und Wärmebrücken.
Dränung zum Schutz baulicher Anlagen.
Schadensanalysen von Wasser- und Schimmelpilzschäden.
Begutachtung von befestigten Außenanlagen.
Vorgehensweise
Gutachterleistungen erfolgen wie die im Auftrag bzw. vor Ort vereinbarten Aufgabenstellungen.
- Die Erstbegutachtung erfolgt in der Regel in einer zerlegungs- und zerstörungsfreien Sichtprüfung bzw. Feuchtemessung, um die Schadenursache festzustellen bzw. weitere erforderliche Maßnahmen zu empfehlen.
- Sofern bei der Beauftragung die Aufgabenstellung nicht eindeutig definiert war, entscheidet der Auftraggeber nach der Erstberatung, über eine mögliche Auftragserweiterung.
- Soweit für die Ursachenermittlung erforderlich, sind schadensverursachende Bauteilöffnungen durch den Auftraggeber bzw. durch das vom Auftraggeber beauftragte Unternehmen durchzuführen.
- Bei Aufgabenstellungen, die außerhalb meiner Fachgebiete liegen und für die Aufgabenerstellung erforderlich werden, sind gegebenenfalls weitere Sonderfachleute hinzuzuziehen.
Unterlagen
Sofern vorhanden und für die Aufgabenstellung erforderlich, sind nachfolgende Unterlagen auf Anforderung zur Verfügung zu stellen:
- Grundrisszeichnungen, Ansichten und Schnitt.
- Statik.
- Bauleistungsbeschreibung.
- Wärmeschutznachweis (GEG / EnEV).
- Bodengutachten.
- Gutachten, Angebote, Rechnungen.
- Schriftverkehr z.B. Mangelbeseitigungsaufforderungen, Mängelberichte, Kündigungen etc.
- Weitere Prüfgrundlagen auf Anforderung.
Kooperationen
Leider gehen eine Vielzahl an langjährigen Partnern in den Ruhestand. Wir suchen daher (echte) Kooperationspartner aus allen Fachrichtungen mit entsprechenden Qualifikationen. Sie haben Interesse? Rufen Sie uns an!
- Rechtsanwälte für Baurecht.
- Ingenieure für Baustatik.
- Architekturbüro für Bauplanung.
- Vermessungsingenieure.
- Gutachter für technische Gebäudeausrüstung (TGA).
- Bauunternehmen / Schadensanierer.
- Brandschutz / Schallschutz.
- Baubiologen / Gebäudeenergieberater.
- Gutachter für Immobilienbewertung.
Unsere Bausachverständigenleistungen in Traunreut.
Bauschadensgutachten
- Wir diskutieren keine, sondern lösen Probleme im Bau- und Immobilienbereich.
- Keine Standards, sondern individuelle Lösungen.
- Unsere bundes- und europaweiten Beratungs- und Gutachterleistungen sind realistisch und zeigen Ihnen Risiken und Konsequenzen auf.
Immobilienkaufberatung
- Einfamilienhäuser
- Doppelhäuser
- Reihenhäuser
- Stadthäuser
- Mehrfamilienhäuser
- Ferienimmobilien
- Gewerbeobjekte / Hotels
- Gesundheitszentrum
Bauabnahmen
Bauabnahmen § 640 BGB oder § 12 VOB
- Bauendabnahmen
- Rohbauabnahmen
- Bauvorabnahmen
- Kellerabnahmen
- Abnahmen von Bauteilen
- Zwischenabnahmen
Baubegleitung
- Neubau, Bauen im Bestand und Instandsetzung.
- Baucontrolling für bessere Qualität am Bau.
- Gemeinsam und zielgerichtet zum Projekterfolg.
- Frühzeitige Erkennung und Beseitigung von Baumängel und Bauschäden.
Beweissicherung
- Beweissicherung vor Baubeginn.
- Beweissicherung bei Kündigung von Bauverträgen.
- Beweissicherung bei Insolvenz des Auftraggebers oder Auftragnehmers.
- Beweissicherung bei Schäden durch Mieter.
Gewährleistung Bau
- Mängelrüge BGB bzw. Mängelanzeige VOB.
- Genaue und detaillierte Beschreibung des Baumangels.
- Eindeutige Aufforderung zur Beseitigung des Mangels.
- Fristsetzung für die Mängelbeseitigung.
Feuchteschäden
- Unabhängig von der Ursache von Wasser- und Schimmelpilzschäden ist es erforderlich, sofort zu handeln, um gravierende Folgeschäden zu vermeiden.
- Schimmelpilzschäden
- Bauwasserschäden
- Wasserschäden (Leitungen)
- Feuchtigkeitsschäden
Bauen im Bestand
- Es hält sich bei vielen Planern, Bauleiter und Handwerkern hartnäckig das Gerücht, dass Bauleistungen beim Bauen nicht fachgerecht nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik ausgeführt werden, da dieses sowieso nicht möglich ist. Wäre das der Fall - macht Bauen im Bestand überhaupt kein Sinn.
Gutachter mit Sachverstand
- Über 30 Jahre Erfahrung im Immobilien- und Bausektor.
- Schnelle Reaktionszeiten.
- Kostenloses telefonisches Vorgespräch.
- Hohe Kundenzufriedenheit.
- Netzwerk von Sachverständigen und Anwälten.
- Auch an Wochenenden und Feiertagen erreichbar.
Telefonische Anfragen und Angebote über unser Kontaktformular sind grundsätzlich kostenlos und unverbindlich.
Baugutachter H.-J. Beifuß mit Kompetenz und Sachverstand für Ihre Immobilienobjekte und Bauvorhaben.