Gewährleistungsverfolgung

  • Gewährleistungsverfolgung - Rechte und Beseitigung

    Baugutachter für Gewährleistungsmängel im Hochbau in München, Deutschland, Spanien, Österreich, Schweiz, Italien, Monaco, Andorra, Frankreich, Luxemburg, Portugal, Slowenien, Kroatien und Liechtenstein.

    Hans-Jörg Beifuß zertifizierter Bausachverständiger und Baugutachter gemäß DIN EN ISO/IEC 17024:2012 (Eurascert) für Schäden an Gebäuden.



    Als Bausachverständiger und Baugutachter sind wir bundes- und europaweit vom Standort 85399 Hallbergmoos (Flughafen München) für unsere Kunden tätig.

  • Hilfe bei Gewährleistungsmängel nach Bauabnahmen

    Gewährleistungsbegehung Bau und Gewährleistungsverfolgung Bau in München, Deutschland, Spanien, Österreich, Andorra, Schweiz, Italien, Monaco, Frankreich, Luxemburg, Portugal, Slowenien, Kroatien und Liechtenstein.

    Baugutachter und Bausachverständiger für Gewährleistungsmängel im Hochbau.



    Der Unternehmer muss alle auftretenden Mängel, die auf seine vertragswidrige Leistung zurückzuführen sind, auf seine Kosten beseitigen.



    In den meisten Fällen ist es abzuraten Ursachenermittlung (z.B. durch Bauteilöffnungen) durchzuführen, dennoch müssen Beanstandungen klar und nachvollziehbar beschrieben werden.



    Mängelanzeigen sollten unverzüglich angezeigt werden und keinesfalls versucht werden, selbst die Mängel zu beseitigen.



    Treten Mängel bzw. Bauschäden während der Gewährleistungsfrist auf, sind viele Details zu beachten um den Gewährleistungsanspruch durchzusetzen bzw. diesen nicht zu verlieren.

Mögliche Leistungen bei einer Gewährleistungsverfolgung in Deutschland, Spanien, Andorra, Österreich, Schweiz, Italien, Monaco, Frankreich, Luxemburg, Portugal, Slowenien, Kroatien und Liechtenstein.

Begutachtung aller sichtbaren Bauteile z.B.:

Begutachtung aller sichtbaren Bauteile auf Bau- und Feuchtigkeitsschäden im Innen- und Außenbereich:


  • Mauerwerk, Beton, Estrich
  • Zimmer- und Holzbau, Treppen
  • Dacheindeckung / Außenfassaden
  • Betonwerkstein
  • Putzarbeiten
  • Fliesenarbeiten, Bodenbeläge
  • Trockenbau
  • Fenster, Türen und Rollläden
  • befestigte Außenflächen

Gewährleistungsbegehung:

  • Einarbeitung in die zur Verfügung gestellten Planungsunterlagen.
  • Feststellung von Gewährleistungsmängel gemeinsam mit dem Auftraggeber vor Ort.
  • Genaue Beschreibung der Mängelsymptome.
  • Formal richtig verfasste und datierte Mängelrüge in schriftlicher Form mit Fotodokumentation.
  • Angemessene Fristsetzung der Mängelbeseitigung.

Prüfungen :

  • Alle Prüfungen erfolgen nach den zurzeit gültigen anerkannten Regeln der Technik, DIN, WU-Richtlinien, DAfStb auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Unterlagen und vertraglichen Vereinbarungen.

Schriftliche Ausfertigungen

  • Erstellung eines Begehungsprotokolls (sofern beauftragt) mit Fotodokumentation.

Bausachverständiger Hans-Jörg Beifuß

+49 (0) 811 / 99 89 12 59


Telefonische Anfragen und Angebote über unser Kontaktformular sind grundsätzlich kostenlos und unverbindlich.

Für eine Angebotserstellung benötigen wir mindestens alle gegenzeichneten Angaben (*). Möchten Sie das nicht, können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren. 

Nutzen Sie Ihre Vorteile - 24/7 - Angebote rund um die Uhr über unser Kontaktformular!

Anfrage bei Gewährleistungsmängel.

Angaben zum Auftraggeber:

Angaben zum Objekt

Gewünschte Leistungen

Termine

Zur Angebotsabgabe können Sie uns nachfolgende Unterlagen übermitteln. 

Baugutachter H.-J. Beifuß mit Kompetenz und Sachverstand für Ihre Immobilienobjekte.

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Bausachverständiger und Baugutachter für Gewährleistungsmängel im Hochbau in München.
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